Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) fürs Festival ohne Bands

1. Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im Verhältnis der Veranstaltungsbesucher (nachfolgend: “Besucher“ genannt) mit dem Festival ohne Bands (nachfolgend: “Veranstalter“ genannt). Festival ohne Bands und der Ticketkäufer werden mit Kauf eines Tickets Vertragspartner. Diese AGB gelten ab dem 03.04.17, egal wann das Ticket gekauft wurde.

2. Allgemeine Bestimmungen

(1) Der Einlass ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich.

(2) Der Einlass ist nur Personen erlaubt, die 18 Jahre oder älter sind.

(3) Der Besucher erklärt sich beim Einlass damit einverstanden, eine Leibes- sowie Taschenvisitation, von dem Sicherheitsdienst, vornehmen zulassen. Ist der Besucher damit nicht einverstanden, kann ihm der Einlass verwehrt werden. Ein Anspruch auf Ersatz der Ticketkosten besteht für diesen Fall nicht. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes und des Veranstalters ist zu jeder Zeit Folge zu leisten.

(4) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Besucher den Einlass, aus wichtigem Grund, zur Veranstaltung zu verweigern. Wichtige Gründe sind insbesondere ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, eine offensichtlich menschenverachtende, rassistische, homophobe Kleidung.

(5) Das Mitbringen von spitzen- und pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen, waffenähnlichen oder -geeigneten bzw. gefährlichen Gegenständen, Wurfsternen und Reizgas ist generell untersagt.

(6) Das Ticket wird an der Kasse entwertet, dafür erhält der Gast ein Festival-Stoffband. Das Festival-Stoffband berechtigt zum Betreten des Campingplatzes und des Infields zu dessen Öffnungszeiten. Ein entwertetes Ticket berichtigt nicht mehr zum Eintritt.

(7) Der Besucher hat keinen Anspruch auf Ersatz bei Verlust des Tickets.

(8) Ticketbestellungen für die kein Geldeingang innerhalb von 2 Wochen nach Aufgabe der Bestellung verzeichnet wurde, verlieren ihre Gültigkeit.

3. Änderungen der Veranstaltung

(1) Da die Veranstaltung eine Freiluftveranstaltung ist, findet diese bei jedem Wetter statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung abgebrochen. Gleiches gilt bei höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung sowie aufgrund Gefährdung von Besuchern oder bei drohender Eskalation bspw. durch zu große Menschenansammlungen.

(2) Wird eine Veranstaltung noch vor Beginn und ohne Bekanntgabe eines Ersatztermins abgesagt, so hat der Besucher einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.

(3) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit die Durchführung unmöglich oder unzumutbar und zugleich die Verlegung für den Besucher zumutbar ist.

(4) Der Besucher hat keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, wenn der Veranstalter den Ausfall nicht zu vertreten hat.

4. Programm

(1) Änderungen werden seitens des Veranstalters so schnell wie möglich bekannt gegeben.

(2) Der Veranstalter hat die Möglichkeit, aus wichtigem Grund, die Veranstaltung zu ändern

(3) Der Veranstalter hat abgesehen von der Auswahl der Musikmasters keinen unmittelbaren Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietungen.

5. Weiterverkauf

(1) Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. Die Tickets dürfen auch privat nicht zu einem höheren Preis als der aufgedruckte Ticketpreis zzgl. nachgewiesener Gebühren veräußert werden.

(2) Eine Verwendung zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.

(3) Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Besucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.

6. Sicherheit

(1) Bei der Veranstaltung wird der Pegel von 95 dB voraussichtlich überschritten, somit besteht die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden. Um dies zu verhindern, wird dem Besucher grundsätzlich empfohlen, Gehörschutz zu verwenden. Ohrstöpsel sind auf dem Veranstaltungsgelände vorhanden.

(2) Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hörschäden auf Grund mangelnder Vorsorge ist ausgeschlossen. Es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.

7. Getränke und Lebensmittel

(1) Das Mitbringen von Getränken und Lebensmitteln auf das Infield ist verboten.

(2) Beim Kauf von Speisen und Getränken bestehen ausschließlich zu dem jeweiligen Gastronomen vertragliche Beziehungen.

8. Ton- und Filmaufnahmen

(1) Das Fotografieren auf dem Veranstaltungsgelände ist nur mit Handys mit Kamerafunktion und nur für den privaten Gebrauch erlaubt.

(2) Mitschnitte und/oder Aufzeichnungen, die ohne eine explizite Erlaubnis des Veranstalters und/oder eines Künstlers gemacht werden, sind verboten. Der Veranstalter ist berechtigt, widerrechtlich hergestellte Aufnahmen zu löschen bzw. löschen zu lassen. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.

(3) Jedwede Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters unzulässig.

9. Nutzungsrechte

Auf dem Festival werden durch den Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen erstellt. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Besucher unwiderruflich in die Anfertigung von Aufnahmen und die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien und Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung im Internet auf der Website des Veranstalters, ein.

10. Haftung

(1) Eine Haftung des Veranstalters ist für alle Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

(2) Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

(3) Dies gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

11. Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

(2) Sollte eine oder mehrere Klauseln unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Klauseln nicht berührt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, ist der Gerichtsstand Riedlingen.

CA, Festival ohne Bands, David Lüke
Hailtingen, Deutschland, den 06.11.17

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.